AGBs der HundeSchule 3.0

Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der HundeSchule 3.0 Hundeschule (im Folgenden: „HundeSchule 3.0“) gelten für alle Tätigkeiten der HundeSchule 3.0.

Im Einzelfall zwischen der HundeSchule 3.0 und dem Hundehalter getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gegenstand der Leistungen ist die Durchführung von Individual-trainings, Trainingskursen, Workshops und offenen Gruppen für Hundehalter und Hunde, sowie dem stationären Training (ein Hund wird zum Training gebracht und vom Trainer selbst trainiert ohne Beisein des Hundebesitzers) sowie die Betreuung über einen festgelegten Zeitraum.

Eine Garantie für das Erreichen eines Ausbildungszieles kann die HundeSchule 3.0 nicht übernehmen.

Ausbildung von Hunden

Die Buchung der Trainingseinheiten erfolgt über das entsprechende Formular auf der Homepage.

Ausgegebene Spielregeln / Verhaltenskodex, Unterrichts- und Seminarunterlagen, Manuskripte und Seminarinhalte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der HundeSchule 3.0 nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

Der Vertrag für das Hundetraining kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Hundehalter zustande. Diese beinhaltet alle wesentlichen Angaben über die gebuchte Trainingseinheit. Die Buchungsbestätigung wird in der Regel per E-Mail übersandt.

Ein Anspruch auf Teilnahme an der Trainingseinheit besteht nur, sofern der Hundehalter vor Beginn der Trainingseinheit die Gebühr in voller Höhe beglichen hat.

Wird bei einer Veranstaltung (Seminar/Workshop) die zuvor festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann diese abgesagt werden. In diesem Fall wird dem Hundehalter die bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstattet.  

Muss eine Trainingseinheit aus nicht vorhersehbaren und nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von der HundeSchule 3.0 liegenden Gründen (höhere Gewalt, wie insb. Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien etc.) kurzfristig abgesagt werden, wird der Hundehalter benachrichtigt. In diesem Fall wird dem Hundehalter die bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstattet.

Hundehalter, die mit ihren Hunden an Trainingseinheiten von der HundeSchule 3.0 teilnehmen, tragen die Verantwortung für sich und ihre Hunde.

Der Hundehalter muss gegenüber der HundeSchule 3.0 nachweisen, dass für den teilnehmenden Hund eine Haftpflichtversicherung besteht.

Bereits bekannte Verhaltensauffälligkeiten, Probleme oder besonderen Eigenheiten des teilnehmenden Hundes (auch eine mögliche Läufigkeit der Hündin), sind vor Beginn der Trainingseinheit mitzuteilen.

Dem Hundehalter ist die sogenannte „Tiergefahr“ bekannt und er ist sich dieser bewusst.

Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist.  Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierhalter des Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

Betreuung von Hunden

Die Buchung des Betreuungsangebotes erfolgt über das entsprechende Formular auf der Homepage.

Der Vertrag zur Betreuung des Hundes kommt mit der Unterschrift beider Parteien auf dem Vertrag zustande.

Ein Anspruch auf eine Betreuung besteht nur, sofern der Hundehalter vor Beginn des Betreuungszeitraums die Gebühr in voller Höhe beglichen hat.

Muss eine Betreuung aus nicht -vorhersehbaren und nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von der HundeSchule 3.0 liegenden Gründen (höhere Gewalt, wie insb. Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien etc.) kurzfristig abgesagt werden, wird der Hundehalter benachrichtigt. In diesem Fall wird dem Hundehalter die bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstattet.

Der Hundehalter muss gegenüber der HundeSchule 3.0 nachweisen, dass für den zu betreuenden Hund eine Haftpflichtversicherung besteht.

Bereits bekannte Verhaltensauffälligkeiten, Probleme oder besonderen Eigenheiten des zu betreuenden Hundes (auch eine mögliche Läufigkeit der Hündin), sind vor Beginn der Betreuung mitzuteilen.

Wird der zu betreuende Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde auch keine einvernehmliche Verlängerung vereinbart, werden die zusätzlichen Tage dem Tierhalter direkt bei Abholung in Rechnung gestellt. Es ist der HundeSchule 3.0 vorbehalten einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen, wenn der HundeSchule 3.0 durch die verlängerte Aufenthaltsdauer Kosten entstehen.

Ist bei einer Nichtabholung des Hundes eine Unterbringung in einer anderen Betreuungseinrichtung erforderlich, werden diese Kosten dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist.  Sollte eine Behandlung nötig werden, geht diese auf Kosten des Tierhalters. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierhalter des Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

Unter „Preise“ nicht aufgeführte, evtl. anfallende Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Futter etc.) sind direkt bei der Abholung des Hundes zu begleichen.

Die HundeSchule 3.0 haftet nur so weit für Sachschäden und Schäden an den in Obhut gegebenen Hunden, als diese Schäden auf fahrlässiges Handeln der HundeSchule 3.0 zurückzuführen sind.

Die HundeSchule 3.0 übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.).

Die HundeSchule 3.0 verpflichtet sich für das in die Betreuung gegebene Tier verantwortungsvoll Sorge zu tragen. Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie über ein Ableben des Hundes wird nicht übernommen. Durch den Hund verursachte Personen- oder Sachschäden gehen zu Lasten des Halters.

Dem Hundehalter ist die sogenannte „Tiergefahr“ bekannt und er ist sich dieser bewusst.

Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, der von der HundeSchule 3.0 bestimmt wird.

Die HundeSchule 3.0 wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Hundehalters eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Die Kosten übernimmt der Tierhalter.

Stand: Februar 2024